Endlich ist es geschafft: Am 30. Juni 2018 wurden die Wikingerstätten Haithabu und Danewerk von der Unesco als Weltkulturerbe anerkannt. “Diese mittelalterlichen Schauplätze sind ein einzigartiges Zeugnis der Wikingerzeit und ihrer kulturellen Traditionen”, heißt es in der Begründung.
14 Jahre lang hatte das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zäh darum gekämpft, den Titel für Haithabu und das Danewerk zu bekommen – zunächst in Kooperation mit Island, Dänemark, Lettland und Norwegen. Dieser Antrag scheiterte allerdings 2015. Damit schienen alle Bemühungen um die Anerkennung als Welterbe vergebens zu sein.
Haithabu und Danewerk als Erbe der Menschheit erhalten
Den Durchbruch brachte jetzt eine neue Bewerbung, bei der sich Deutschland nicht im Verbund mit internationalen Partnern, sondern mit den archäologischen Juwelen Haithabu und Danewerk im Alleingang präsentierte. “Jetzt gilt es, Haithabu und das Danewerk als Erbe der Menschheit zu erhalten”, erklärte die deutsche Unesco-Chefin Maria Böhmer. Und: “Die Stätte macht deutlich, dass unsere Geschichte seit jeher vom Handel und Austausch über nationalstaatliche Grenzen hinweg geprägt ist”.
Rückblick im Bild: Wikingergeschichte, Haithabu und Danewerk
Die Themen Wikingergeschichte, Haithabu und Danewerk haben mich selbst beruflich lange begleitet – unter anderem als Initiator der Schleswiger Wikingertage, die 1986 ihre Premiere feierten, als Geschäftsführer des 1990 gegründeten Fördervereins Schleswiger Wikingerschiff e. V. oder als Mitglied des Arbeitskreises Archäologie und Geschichte der AktivRegion Schlei-Ostsee.
Deshalb freue ich mich ganz besonders über den späten Erfolg der Bewerbung und die damit verbundene Anerkennung der Wikingerstätten Haithabu und Danewerk als Weltkulturerbe.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.